I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, auf die gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Umwandlungsgesetzes zwei Tochter-Kapitalgesellschaften verschmolzen wurden. Verschmelzungsstichtag war der 31. Dezember 1996. Die Verschmelzungen wurden am 17. November 1997 in das Handelsregister eingetragen. Die beiden übertragenden Gesellschaften hatten zu diesem Zeitpunkt ihren jeweiligen Geschäftsbetrieb eingestellt.
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