OLG Düsseldorf - Beschluss vom 10.05.2019
3 Wx 219/18
Normen:
FamFG §§ 58 ff.; GmbHG § 55 Abs. 4; GmbHG § 55 Abs. 5 Abs. 2 S. 1; UmwG § 55;
Fundstellen:
GmbHR 2020, 35
NotBZ 2020, 302

Verschmelzung von GesellschaftenErhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft zur Glättung nach Umstellung auf EuroVereinfachte Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Verschmelzung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2019 - Aktenzeichen 3 Wx 219/18

DRsp Nr. 2019/15663

Verschmelzung von Gesellschaften Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft zur Glättung nach Umstellung auf Euro Vereinfachte Kapitalerhöhung zur Durchführung einer Verschmelzung

1. Eine Erhöhung des Stammkapitals einer Gesellschaft zur Glättung nach Euro-Umstellung erfolgt entweder durch Bildung neuer Geschäftsanteile oder durch Aufstockung bereits bestehender Geschäftsanteile. 2. Erhöht die Gesellschaft ihr Stammkapital zur Durchführung einer Verschmelzung, ist eine vereinfachte Kapitalerhöhung unter den Voraussetzungen des § 55 UmwG zulässig.

Tenor

Die Beschwerde der betroffenen Gesellschaft und der Beteiligten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die betroffene Gesellschaft und die Beteiligte.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: bis 470.000,- €

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.; GmbHG § 55 Abs. 4; GmbHG § 55 Abs. 5 Abs. 2 S. 1; UmwG § 55;

Gründe

I.

Die betroffene Gesellschaft (im folgenden Gesellschaft) ist mit einem Stammkapital im Nennbetrag von 55.000 DM im Handelsregister eingetragen. Sie hat fünf Gesellschafter und hält einen eigenen Geschäftsanteil. Drei ihrer Gesellschafter sind zugleich alleinige Gesellschafter der Beteiligten.

Beide Gesellschaften sollen verschmolzen werden.

1. 2. 3. 4.