Die Beschwerde der betroffenen Gesellschaft und der Beteiligten wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die betroffene Gesellschaft und die Beteiligte.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren: bis 470.000,- €
I.
Die betroffene Gesellschaft (im folgenden Gesellschaft) ist mit einem Stammkapital im Nennbetrag von 55.000 DM im Handelsregister eingetragen. Sie hat fünf Gesellschafter und hält einen eigenen Geschäftsanteil. Drei ihrer Gesellschafter sind zugleich alleinige Gesellschafter der Beteiligten.
Beide Gesellschaften sollen verschmolzen werden.
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