Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 19. Februar 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.046,- Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Erstattungsbescheides der Beklagten.
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