Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 26. November 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger ein Zehntel seiner notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
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