Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 15.10.2020 sowie der Bescheid der Beklagten vom 12.02.2019 in Gestalt des Widerspruchbescheids vom 16.09.2019 aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, den Bescheid vom 05.09.2018 aufzuheben.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|