BFH - Urteil vom 23.08.2000
X R 106/97
Normen:
EStG §§ 2, 12, 15, 21, 21a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 160
Vorinstanzen:
EFG 1998, 364 ,

Versicherungsagentur als Liebhaberei

BFH, Urteil vom 23.08.2000 - Aktenzeichen X R 106/97

DRsp Nr. 2000/10110

Versicherungsagentur als Liebhaberei

1. Zu den äußeren Kriterien, an denen die Gewinnabsicht zu messen ist, gehören nicht nur der geschäftliche Erfolg, sondern auch die Art der auf diesen Erfolg hin ausgerichteten Tätigkeit. Anzeichen für das Fehlen einer Gewinnabsicht kann eine Betriebsführung sein, bei der der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art seiner Bewirtschaftung auf Dauer gesehen nicht dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten. 2. Hat die Schwiegermutter an einem anderen Ort ihren Hauptwohnsitz und ist die vom Schwiegersohn gemietete Einliegerwohnung nach ihrer Ausstattung nur für besuchsweise Aufenthalte bestimmt und geeignet, ist der Mietvertrag nicht ernsthaft gewollt und daher steurrechtlich nicht anzuerkennen.

Normenkette:

EStG §§ 2, 12, 15, 21, 21a ;

Gründe:

I.

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.

Der Kläger bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als ... Daneben erklärte er seit 1981 gewerbliche Einkünfte aus einer --von seinem Vater übernommenen-- Versicherungsagentur (1981 und 1982 Überschüsse, von 1983 an Verluste). Ende 1989 stellte er die Nebentätigkeit ein.