I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr (1987) antragsgemäß zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Sie lebten mit ihren drei Kindern in einem gemeinsamen Haushalt. Der Kläger erzielte im Streitjahr vornehmlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit . Am 30. Mai 1986 waren der gesamte Hausrat sowie die in der Wohnung befindlichen Kleidungsstücke und die Wäsche der Familie durch Brand zerstört worden. Im Zeitraum von Juni bis November 1986 lebten die Kläger mit ihren Kindern in einer von einem Makler vermittelten möblierten Wohnung. Zum 1. Dezember 1986 zog die Familie wieder in die wiederhergestellte und zum Teil noch behelfsmäßig neu eingerichtete frühere Familienwohnung ein.
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