LSG Thüringen - Urteil vom 06.05.2021
L 2 KR 1548/17
Normen:
KVLG (1989) § 2; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 3;
Vorinstanzen:
SG Altenburg, vom 13.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 3183/16

Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher UnternehmerMindestgröße eines landwirtschaftlichen BetriebesBegriff der Bodenbewirtschaftung

LSG Thüringen, Urteil vom 06.05.2021 - Aktenzeichen L 2 KR 1548/17

DRsp Nr. 2021/13755

Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer Mindestgröße eines landwirtschaftlichen Betriebes Begriff der Bodenbewirtschaftung

Personen, die ausschließlich ökologische Maßnahmen auf stillgelegten Ackerflächen zur Umwandlung in Grünland vornehmen, sind keine landwirtschaftlichen Unternehmer und unterliegen damit nicht der Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 13. November 2017 wird zurückgewiesen. Der Tenor des Urteils des Sozialgerichts wird klarstellend wie folgt ergänzt: Es wird festgestellt, dass der Kläger aufgrund der von ihm im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 ausgeübten Tätigkeit in dieser Zeit nicht der Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer in der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse unterlag.

Die Beklagte hat dem Kläger auch seine notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KVLG (1989) § 2; SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 3;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht des Klägers als landwirtschaftlicher Unternehmer.