Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Altenburg vom 13. November 2017 wird zurückgewiesen. Der Tenor des Urteils des Sozialgerichts wird klarstellend wie folgt ergänzt: Es wird festgestellt, dass der Kläger aufgrund der von ihm im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 ausgeübten Tätigkeit in dieser Zeit nicht der Versicherungspflicht als landwirtschaftlicher Unternehmer in der Landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegekasse unterlag.
Die Beklagte hat dem Kläger auch seine notwendigen außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht des Klägers als landwirtschaftlicher Unternehmer.
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