Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 7. November 2014 wird zurückgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Umstritten ist dabei insbesondere, ob der Kläger die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllt.
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