Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. Juni 2020 aufgehoben und die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 22. Mai 2014 zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 4785,28 Euro festgesetzt.
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