Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 12.11.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen, zu tragen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000 € festgesetzt.
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