SG Stendal, vom 19.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 LW 90007/01
Versicherungspflicht des Mitgesellschafters einer GbR in der Alterssicherung der LandwirteBerücksichtigung der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters in Sachsen-Anhalt als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.05.2016 - Aktenzeichen L 3 R 135/13
DRsp Nr. 2017/6456
Versicherungspflicht des Mitgesellschafters einer GbR in der Alterssicherung der LandwirteBerücksichtigung der Aufwandsentschädigung eines ehrenamtlichen Bürgermeisters in Sachsen-Anhalt als sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt
1. Der Mitgesellschafter einer GbR betreibt ein landwirtschaftliches Unternehmen im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 2 ALG. Er haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der GbR und ist an dem Risiko von Gewinn und Verlust persönlich beteiligt. Dem steht nicht entgegen, dass im Gesellschaftsvertrag eine abweichende interne Verlustbeteiligung geregelt ist, wenn diese nicht im Handelsregister eingetragen ist.
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