Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 28. November 2019 aufgehoben. Die Klagen werden abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist der sozialversicherungsrechtliche Status des Klägers zu 2 in seiner für die Klägerin zu 1 vom 16. Mai 2017 bis 30. Juni 2019 ausgeübten Tätigkeit als Physiotherapeut streitig.
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