I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Darmstadt vom 21. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch in der Berufungsinstanz keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Versicherungspflicht der Klägerin in der gesetzlichen Rentenversicherung für ihre Tätigkeit als Yogalehrerin.
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