Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 30.09.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der 1976 geborene Kläger begehrt von der Beklagten die Feststellung einer Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung ab dem 01.01.2017 als Pflegeperson seiner Mutter.
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