Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 13.04.2021 geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.
Der 1959 geborene Kläger begehrt von der Beklagten die Bewilligung von Arbeitslosengeld (Alg) ab dem 04.11.2019.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|