SG Berlin, vom 20.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 72 KR 2300/11
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach der AuffangpflichtversicherungÜbernahme der Kosten einer KrankenhausbehandlungAnwendung des Prima-facie-Beweises bei der Prüfung eines Anspruchs auf anderweitige Absicherung im KrankheitsfallAnforderungen an die Beweislast
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.05.2017 - Aktenzeichen L 9 KR 494/14
DRsp Nr. 2017/11740
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach der AuffangpflichtversicherungÜbernahme der Kosten einer KrankenhausbehandlungAnwendung des Prima-facie-Beweises bei der Prüfung eines Anspruchs auf anderweitige Absicherung im KrankheitsfallAnforderungen an die Beweislast
Zum Anscheinsbeweis und zur Beweislast nach der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Rechtslage bei der Frage, ob ein Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 Buchst. a SGB V) gegeben ist.
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