Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 11.11.2020 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Feststellung, nicht nach dem Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz <KSVG>) versicherungspflichtig zu sein.
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