Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 29. Mai 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die Kosten des Revisionsverfahrens.
I
Im Streit steht die Beendigung der Versicherungspflicht bzw der Beitragszuschussberechtigung in der Künstlersozialversicherung (KSV).
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