Die Berufungen gegen die Urteile des Sozialgerichts Potsdam vom 8. September 2017 werden zurückgewiesen.
Im Berufungsverfahren entstandene außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Streitig ist die Versicherungspflicht des Klägers zu 2. zur gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung in seiner Tätigkeit für die Klägerin zu 1. seit dem 1. Mai 2012.
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