Die Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG beträgt ab dem 1.1.2002 monatlich und ist damit im Ergebnis fast verdoppelt worden. Die Verwaltung geht - anders als das FG - davon aus, dass die Freigrenze auf Zukunftssicherungsleistungen i.S. des §
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