FG Düsseldorf vom 04.04.2001
9 K 8355/99 H (L)
Fundstellen:
DB 2001, 2524
EFG 2001, 1422

Versicherungsprämien als steuerfreie Sachzuwendung

FG Düsseldorf, vom 04.04.2001 - Aktenzeichen 9 K 8355/99 H (L)

DRsp Nr. 2002/2379

Versicherungsprämien als steuerfreie Sachzuwendung

Schließt der Arbeitgeber mit einem Versicherungsunternehmen einen Vertrag ab, in dem er seine Mitarbeiter versichert und Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherungsunternehmen ist, stellt die Übernahme der Versicherungsprämie durch den Arbeitgeber eine Sachzuwendung dar. Die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ist anwendbar.

Für die Praxis:

Die Freigrenze für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG beträgt ab dem 1.1.2002 monatlich und ist damit im Ergebnis fast verdoppelt worden. Die Verwaltung geht - anders als das FG - davon aus, dass die Freigrenze auf Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV nicht anwendbar ist (R 31 Abs. 3 LStR).

Fundstellen
DB 2001, 2524
EFG 2001, 1422