Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 06.06.2018 – 2 K 3284/17 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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