Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 17.05.2019 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 27.06.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird endgültig auf 9.790,00 € festgesetzt.
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