Versorgungs- und Sparerfreibetrag keine Kindesbezüge
BFH, Urteil vom 26.09.2000 - Aktenzeichen VI R 85/99
DRsp Nr. 2000/9488
Versorgungs- und Sparerfreibetrag keine Kindesbezüge
»Einnahmen des Kindes in Höhe des Versorgungs-Freibetrages und des Sparer-Freibetrages sind keine Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG. Sie sind daher auch nicht bei der Ermittlung des maßgeblichen Jahresgrenzbetrages (im Streitjahr 12 000 DM) zu berücksichtigen.«