I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind miteinander verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war neben seiner freiberuflichen Anwaltstätigkeit ab 1. August 1957 für das Unternehmen A --inzwischen A GmbH & Co. KG-- (Unternehmen A) als juristischer Berater tätig. Durch einen Beratervertrag vom 30. April 1962 wurden die bis dahin geltenden Vereinbarungen ersetzt. Abschn. 1 des Beratervertrags lautet: "Herr Rechtsanwalt ... übernimmt es, die Firma A laufend in allen ihren Rechtsangelegenheiten zu beraten"; Abschn. 2 lautet: "Für die Beratungstätigkeit erhält Herr ... ein monatlich nachträglich am Ende eines Kalendermonats zu zahlendes Pauschalhonorar in Höhe von DM 1.500".
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|