FG Düsseldorf - Urteil vom 13.09.2005
3 K 6894/02 E
Normen:
EStG § 10 § 18 § 19 § 22 Nr. 4 Satz 4b § 24 Nr. 2 ; LStDV § 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DB 2006, 419
EFG 2006, 39

Versorgungsfreibetrag; Pensionszusage; Arbeitnehmerstellung; Beratervertrag; Rechtsanwalt; Gleichbehandlungsgebot - Kein Arbeitnehmer-Versorgungsfreibetrag für Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis bei Pensionszusage aufgrund langjähriger anwaltlicher Beratungstätigkeit

FG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2005 - Aktenzeichen 3 K 6894/02 E

DRsp Nr. 2005/20312

Versorgungsfreibetrag; Pensionszusage; Arbeitnehmerstellung; Beratervertrag; Rechtsanwalt; Gleichbehandlungsgebot - Kein Arbeitnehmer-Versorgungsfreibetrag für Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis bei Pensionszusage aufgrund langjähriger anwaltlicher Beratungstätigkeit

1. Einkünfte aufgrund einer Pensionszusage, die einem freiberuflich tätigen Rechtsanwalt im Hinblick auf seine langjährige Nebentätigkeit als Berater eines Wirtschaftsunternehmens erteilt worden ist, können bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nicht um den Versorgungsfreibetrag für Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis gemindert werden, wenn der Steuerpflichtige nach dem Gesamtbild der Verhältnisse bei dem Versorgungsverpflichteten keine Arbeitnehmerstellung innehatte. 2. Die unterschiedliche Behandlung von Versorgungsbezügen aufgrund eines früheren Arbeitsverhältnisses und aufgrund einer früheren selbständigen Tätigkeit ist durch die unterschiedliche Ausgestaltung der Abzugsmöglichkeiten für Vorsorgeaufwendungen sachlich gerechtfertigt und daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Normenkette:

EStG § 10 § 18 § 19 § 22 Nr. 4 Satz 4b § 24 Nr. 2 ; LStDV § 1 ; GG Art. 3 Abs. 1 ;

Tatbestand: