Versorgungsleistungen bei Verkauf des übergebenen Vermögens
BFH, Urteil vom 20.08.1997 - Aktenzeichen X R 5/96
DRsp Nr. 1998/9245
Versorgungsleistungen bei Verkauf des übergebenen Vermögens
Wird ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, das der Übernehmer sogleich weiterveräußert, sind im Zusammenhang hiermit vereinbarte Unterhaltszahlungen, die wiederkehrend auf Lebenszeit des Übergebers zu leisten sind, nicht als Sonderausgaben (Leibrente oder dauernde Last) abziehbar (Anschluß an BFH vom 24.7.1996, BStBl. II 1997, 315).
Gründe:
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