I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. August 2016 -
II. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.
III. Der Gebührenwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.400,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 24. Februar 2016.
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