FG Hessen, vom 17.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 2199/02
Verspätungszuschlag
BFH, Urteil vom 28.03.2007 - Aktenzeichen IX R 22/05
DRsp Nr. 2007/11848
Verspätungszuschlag
1. Zu den Voraussetzungen der Festsetzung eines Verspätungszuschlages.2. Ein Verspätungszuschlag kann grundsätzlich auch vor der Festsetzung der Steuer festgesetzt werden. § 152 Abs. 3AO verlangt lediglich einen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zwischen Steuerfestsetzung und Festsetzung des Verspätungszuschlages.