I. Die Kläger, Revisionsbeklagten und Anschlussrevisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammen veranlagt werden. Der Beklagte, Revisionskläger und Anschlussrevisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) gewährte den Klägern für die Abgabe ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 1996 eine Fristverlängerung bis zum 1. Dezember 1997. Die Steuererklärung ging am 9. Juli 1999 beim FA ein. Mit Einkommensteuerbescheid vom 17. August 1999 setzte das FA neben der Einkommensteuer in Höhe von 62 012 DM (Abschlusszahlung: 10 011 DM) einen Verspätungszuschlag nach § 152 der Abgabenordnung (AO) von 5 000 DM fest.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|