Die Beteiligten streiten über einen gegenüber den Klägern festgesetzten Verspätungszuschlag zur Einkommensteuer 1998.
Die Kläger werden als Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie haben in den Jahren ab 1992 ihre Steuererklärungen mit - zum Teil jahrelangen Verspätungen - abgegeben; wegen der Daten im Einzelnen wird auf die Auflistung des Finanzamtes im Schriftsatz vom 7. August 2002 (Blatt 20 Finanzgerichtsakten) Bezug genommen. Ihre Einkommensteuererklärung 1998 reichten die Kläger am 11. Januar 2002 beim Finanzamt ein.
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