1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob der Beklagte (das Finanzamt) gegenüber dem Kläger zu Recht Verspätungszuschläge wegen verspäteter Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen festgesetzt hat.
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