I.
Streitig ist, ob die Festsetzung eines Verspätungszuschlags zu Recht erfolgte.
Die Kläger (Kl) sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kl ist von Beruf Dipl.-Mathematiker, die Klägerin (Klin) Hausfrau. Da sie für das Streitjahr 1998 zunächst keine Steuererklärung abgegeben hatten, schätzte der Beklagte (Finanzamt - FA-) die Besteuerungsgrundlagen und setzte mit Einkommensteuerbescheid 1998 vom 19.4.2000 die Einkommensteuer auf 89.986 DM fest (Abschlusszahlung: 23.714 DM). Zugleich setzte es in diesem Bescheid einen Verspätungszuschlag in Höhe von 700 DM fest. Da die Kl durch einen Steuerberater vertreten waren, war die Frist zur Abgabe der Steuererklärung bis 29.2.2000 verlängert worden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|