Die Beteiligten streiten darüber, ob durch eine zwischen den Klägern (Kl.) und dem Finanzamt im Jahr 2000 getroffene Verständigung im Rahmen eines Klageverfahrens über die Einkommensteuer-Veranlagung für das Jahr 1992 ein Ereignis eingetreten ist, das steuerliche Auswirkung auf das Streitjahr 1996 hat, mit der Folge, dass der bestandskräftige Einkommensteuerbescheid 1996 zu Gunsten der Kl. zu ändern ist.
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