1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die Privatnutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes nach Ablauf des Berichtigungszeitraums nicht mehr zu versteuern ist.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der in den Streitjahren die Gesellschafter A und B zu je 50 % beteiligt waren. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Rechtsanwaltskanzlei.
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