FG Köln - Urteil vom 23.04.2024
8 K 836/22
Normen:
UStG § 2 Abs. 1 S. 1;

Versteuerung der Umsätze aus der Vermietung von 32 Garagen hinsichtlich Unternehmereigenschaft der Grundstücksgemeinschaft

FG Köln, Urteil vom 23.04.2024 - Aktenzeichen 8 K 836/22

DRsp Nr. 2024/7797

Versteuerung der Umsätze aus der Vermietung von 32 Garagen hinsichtlich Unternehmereigenschaft der Grundstücksgemeinschaft

1. Die langfristige gemeinsame Vermietung von 32 Garageen begründet eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen und ist deshalb als unternehmerische Betätigung im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG zu qualifizieren. 2. Soweit keine gleichzeitige Vermietung von Wohnungen und Garagen durch den Steuerpflichtigen vorliegt, ist die ausschließliche Garagen- bzw. Stellplatzvermietung keine Nebenleistung zu einer steuerfreien Grundstücksvermietung nach dem § 4 Nr. 12 Satz 1 UStG.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist die Versteuerung der Umsätze aus der Vermietung von 32 Garagen, insbesondere die Unternehmereigenschaft der Grundstücksgemeinschaft.

Frau A erwarb im Jahr 1976 in B, C Str. ..., ... und ..., D Str. ..., ... und ... sowie E str. ... und ... einen 64/100.000 Anteil an den Grundstücksflächen Flur ... Flurstücke ..., ..., ..., ..., ... und ..., später bezeichnet als Flur ... Flurstücke ..., ... und .... Weiterhin erwarb Frau A Sondereigentum an den, auf der mit der Nummer ... bezeichneten Fläche im Aufteilungsplan seinerzeit befindlichen 12 Garagen (vgl. Grundbuchauszug vom 16.02.2004; Grundbuch von J Blatt ...).