Der Bescheid für 2003 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Sozietät ABC A/B/C Partner GbR vom 18.08.2009 in Gestalt der Bescheide vom 21.01.2011, 01.02.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 18.08.2015 wird dahin geändert, dass die Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit 991.996,55 € und davon ein laufender Aufgabegewinn von 168.626,12 € festgestellt und dem Gesellschafter H Einkünfte aus selbständiger Arbeit von 272.110,42 € und davon ein laufender Aufgabegewinn von 168.626,12 € zugerechnet wird.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 13/20 und der Beklagte zu 7/20 zu tragen.
3.Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
4.
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