FG Nürnberg - Urteil vom 21.02.2018
4 K 1425/15
Normen:
EStG § 16 Abs. 2 S. 1; EStG § 16 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und S. 2-4 und S. 7-8; EStG § 18 Abs. 1 S. 2; AO § 361 Abs. 3;
Fundstellen:
DStRE 2019, 799
EFG 2018, 1969

Versteuerung eines Aufgabegewinns im Wege einer Realteilung zu Buchwerten anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Sozietät Partner GbR; Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft gegen eine aus einem Teilbetrieb bestehende Abfindung als Aufgabe des Mitunternehmeranteils

FG Nürnberg, Urteil vom 21.02.2018 - Aktenzeichen 4 K 1425/15

DRsp Nr. 2018/17355

Versteuerung eines Aufgabegewinns im Wege einer Realteilung zu Buchwerten anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Sozietät Partner GbR; Ausscheiden eines Mitunternehmers aus einer Mitunternehmerschaft gegen eine aus einem Teilbetrieb bestehende Abfindung als Aufgabe des Mitunternehmeranteils

Tenor

1.

Der Bescheid für 2003 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Sozietät ABC A/B/C Partner GbR vom 18.08.2009 in Gestalt der Bescheide vom 21.01.2011, 01.02.2012 und der Einspruchsentscheidung vom 18.08.2015 wird dahin geändert, dass die Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit 991.996,55 € und davon ein laufender Aufgabegewinn von 168.626,12 € festgestellt und dem Gesellschafter H Einkünfte aus selbständiger Arbeit von 272.110,42 € und davon ein laufender Aufgabegewinn von 168.626,12 € zugerechnet wird.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens haben die Kläger zu 13/20 und der Beklagte zu 7/20 zu tragen.

3.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

4.