BFH - Urteil vom 16.06.2015
IX R 28/14
Normen:
EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 4;
Vorinstanzen:
FG München, vom 07.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1759/11

Versteuerung eines Gewinns aus der Auflösung einer GmbHAblehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

BFH, Urteil vom 16.06.2015 - Aktenzeichen IX R 28/14

DRsp Nr. 2015/17892

Versteuerung eines Gewinns aus der Auflösung einer GmbH Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse

1. NV: Die Auflösung einer GmbH hat zivilrechtlich nicht die Befreiung des Gesellschafters von einer gegenüber der GmbH bestehenden Verbindlichkeit zur Folge. Die bloße Nichteinziehung der Forderung im Zuge der Auflösung führt daher nicht zur Zuteilung oder Rückzahlung von Vermögen der Gesellschaft i.S. des § 17 Abs. 4 Satz 2 EStG. 2. NV: Ist die einer GmbH gegen ihren Gesellschafter zustehende Forderung im Zeitpunkt der Auflösung der Gesellschaft wegen der Vermögenslosigkeit des Gesellschafters objektiv wertlos, ist die Forderung bei der Ermittlung des Auflösungsgewinns nicht mit ihrem Nennwert in den Veräußerungspreis einzubeziehen.