Der Bescheid zur Einkommensteuer 2013 vom 4.2.2015, zuletzt geändert durch Bescheid vom 3.3.2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14.9.2015 wird dahingehend geändert, dass Zinseinnahmen der Kläger i.H.v. jeweils 4.710 € (insgesamt 9.420 €) angesetzt werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Versteuerung eines Zinsanteils aus geleisteten Kaufpreisraten.
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