FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.06.2014
2 K 78/13
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 42d;
Fundstellen:
DStR 2015, 6
DStRE 2015, 848

Versteuerung von Beiträgen zur Berufshaftpflicht von Klinikärzten als geldwerter Vorteil im Rahmen einer Arbeitgeberhaftung

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.06.2014 - Aktenzeichen 2 K 78/13

DRsp Nr. 2014/11147

Versteuerung von Beiträgen zur Berufshaftpflicht von Klinikärzten als geldwerter Vorteil im Rahmen einer Arbeitgeberhaftung

Die Mitversicherung der angestellten Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung stellt keinen geldwerten Vorteil dar, da für diese Ärzte keine Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 30 Satz 1 Nr. 6 HBKG besteht.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 42d;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Versteuerung von Beiträgen zur Berufshaftpflicht von Klinikärzten als geldwerter Vorteil im Rahmen einer Arbeitgeberhaftung nach § 42d Einkommensteuergesetz (EStG).