FG Niedersachsen - Beschluss vom 16.06.2010
16 V 179/10
Normen:
UStG § 2 Abs. 1;

Versteuerung von Internetumsätzen

FG Niedersachsen, Beschluss vom 16.06.2010 - Aktenzeichen 16 V 179/10

DRsp Nr. 2011/19015

Versteuerung von Internetumsätzen

Zu den Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung. Für die Unternehmereigenschaft kommt es nicht auf die Absicht an, Gewinn zu erzielen. Maßgeblich ist allein die Einnahmeerzielungsabsicht. Veräußert jemand im Internet selbstständig und nachhaltig eine Vielzahl von Büchern und Musik-CD's, betätigt er sich als Unternehmer.

Normenkette:

UStG § 2 Abs. 1;

Tatbestand:

Der Antragsteller war in den Streitjahren nichtselbständig tätig. Daneben übte er u. a. bis 2008 mit einem Computerhandel und Büroservice sowie von Januar 2003 bis Dezember 2004 mit einem Naturkostladen eine unternehmerische Tätigkeit aus. Den Büroservice betrieb er in dem von seiner Ehefrau im Jahr 1990 und von ihm im Jahr 1994 je zur Hälfte erworbenen Wohnhauses in L. Im März 2009 meldete er rückwirkend zum 1. Januar 2009 unter seiner Wohnungsanschrift einen Handel mit Büchern, CDs, Kunsthandwerk und Naturkostprodukten an.