Streitig ist, ob Zahlungen im Zusammenhang mit einem Pflichtteilsverzicht zu versteuern sind.
Die am 13.07.1972 geborene Klägerin erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen. Mit notariellem Vertrag vom 04.02.1994 verzichtete sie auf ihre Pflichtteilsrechte beim Tode ihrer Eltern (geboren am 15.11.1937 bzw. 23.04.1945). Der Verzicht erfasste ausdrücklich nur Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche, nicht jedoch das gesetzliche Erbrecht. Als Gegenleistung erhielt sie eine Einmalzahlung von 1 Mio. DM und ab 01.01.1994 auf ihre Lebensdauer eine monatliche Zahlung in Höhe des Grundgehaltes eines bayerischen Beamten der Besoldungsgruppe A 13 in der Endstufe. Es wurde vereinbart, dass die monatliche Zahlung entsprechend der Regelung des § 323 BGB bei Änderungen der Leistungsfähigkeit der Verpflichteten oder der Bedürftigkeit der Berechtigten anzupassen ist. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den notariellen Vertrag verwiesen.
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