A.
Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Versagung des Billigkeitserlasses von 1.048.587,76 DM Mineralölsteuer.
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob die angegriffenen Entscheidungen es zu Recht abgelehnt haben, der Beschwerdeführerin Mineralölsteuer in Höhe von 1.048.587,76 DM aus Gründen der sachlichen Billigkeit zu erlassen.
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