FG Niedersachsen, vom 15.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 427/02
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; unzutreffende Wiedergabe von Zeugenaussagen
BFH, Beschluss vom 21.02.2006 - Aktenzeichen II B 106/05
DRsp Nr. 2006/7814
Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; unzutreffende Wiedergabe von Zeugenaussagen
1. Zum Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten.2. Zum Gesamtergebnis des Verfahrens gehört auch die Auswertung des Inhalts der dem Gericht vorliegenden Akten.3. Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt vor, wenn das FG seinem Urteil einen Inhalt der Aussage des Prozessbevollmächtigten der Kl. zu Grunde legt, der mit dem protokollierten Inhalt dieser Aussage im Widerspruch steht.