BFH - Beschluss vom 21.02.2006
II B 106/05
Normen:
FGO § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2006, 975
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 15.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 427/02

Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; unzutreffende Wiedergabe von Zeugenaussagen

BFH, Beschluss vom 21.02.2006 - Aktenzeichen II B 106/05

DRsp Nr. 2006/7814

Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; unzutreffende Wiedergabe von Zeugenaussagen

1. Zum Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten.2. Zum Gesamtergebnis des Verfahrens gehört auch die Auswertung des Inhalts der dem Gericht vorliegenden Akten.3. Ein Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten liegt vor, wenn das FG seinem Urteil einen Inhalt der Aussage des Prozessbevollmächtigten der Kl. zu Grunde legt, der mit dem protokollierten Inhalt dieser Aussage im Widerspruch steht.

Normenkette:

FGO § 96 § 115 Abs. 2 Nr. 3 ;

Gründe: