I. Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) im Jahr 1995 (Streitjahr) unbeschränkt steuerpflichtig war.
Der Kläger erzielte im Streitjahr u.a. Einkünfte aus beratender Tätigkeit sowie aus der Vermietung und Verpachtung diverser Grundstücke. Im Rahmen einer Steuerfahndungsprüfung wegen des Verdachts der Einkommensteuerhinterziehung durchsuchte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) das Einfamilienhaus des Klägers in O und stellte dabei für das Streitjahr u.a. Folgendes fest:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|