Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts vom 4. Dezember 2018 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 2.500.000 EUR festgesetzt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig, die zulässige Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts vom 4. Dezember 2018 ist damit unbegründet.
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