BFH - Beschluß vom 15.06.2000
XI B 123/99
Normen:
EStG §§ 4 5 ; FGO § 115 Abs. 3 S. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1467

Verträge zwischen nahen Angehörigen

BFH, Beschluß vom 15.06.2000 - Aktenzeichen XI B 123/99

DRsp Nr. 2000/7580

Verträge zwischen nahen Angehörigen

1. Nach ständiger Rspr. des BFH sind die an Verträge zwischen Ehegatten oder Angehörigen zu stellenden Anforderungen auch an Verträge zu stellen, die ein Stpfl. mit einer PersG abschließt, die von seinem Ehepartner beherrscht wird. 2. Dabei ist keine Differenzierung nach Einkunftsart geboten.

Normenkette:

EStG §§ 4 5 ; FGO § 115 Abs. 3 S. 3 ;

Gründe:

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist als unzulässig zu verwerfen. Die Beschwerdebegründung entspricht nicht den von § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gestellten Anforderungen. Insbesondere fehlt es an einer ausreichenden Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfrage. Hierzu reichen die Behauptungen der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger), der Bundesfinanzhof (BFH) habe über einen vergleichbaren Sachverhalt noch nicht entschieden und die Klärung liege im Allgemeininteresse, nicht aus. Es kann auch nicht davon ausgegangen werden, die grundsätzliche Bedeutung der vom Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage sei offensichtlich (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rdnr. 61, 62, m.w.N.).