Der am 6. April 1968 geborene Kläger war seit dem 16. Juni 1992 angestellter Fremdgeschäftsführer der R. GmbH. Gesellschafter der GmbH war Herr Dr. F. (Bl. 2, 7, 17 FG; 2, 33 Rb). Durch Vertrag vom 30. Mai 1994 zwischen der Gesellschaft und dem Kläger (Bl. 7) wurde Letzterer mit Wirkung vom 15. Juni 1994 als Geschäftsführer abberufen und zugleich sein Angestelltenverhältnis zu diesem Zeitpunkt beendet (Nrn. 1 und 2 des Vertrages). Danach wurde die GmbH durch Dr. F. als Liquidator liquidiert.
Die weiteren Nummern 3 bis 5 des Vertrages vom 30. Mai 1994 lauteten:
"3.
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