ArbG Hamburg, vom 16.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 29 Ca 39/17
Vertragliche Ausschlussfrist für Anspruch auf Urlaubsabgeltung im Rahmen einer Abrechnungsverpflichtung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs
LAG Hamburg, Urteil vom 31.01.2018 - Aktenzeichen 33 Sa 17/17
DRsp Nr. 2018/6164
Vertragliche Ausschlussfrist für Anspruch auf Urlaubsabgeltung im Rahmen einer Abrechnungsverpflichtung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs
1. Eine vertragliche Ausschlussfrist, die für alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gilt, ist nicht gemäß § 3 S. 1 MiLoG i.V.m. § 134BGB unwirksam. Der Begriff "insoweit" in § 3 S. 1 MiLoG beschränkt die Rechtsfolge der Unwirksamkeit auf Mindestlohnansprüche. Der Anspruch auf Urlaubsgeltung unterliegt nicht den §§ 1, 3 MiLoG. (im Anschluss an LAG Nürnberg, Urteil vom 09.05.2017 - 7 Sa 560/16 - juris).2. Bei Altverträgen, die vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes abgeschlossen worden sind, verstößt eine vertragliche Verfallklausel, die sich auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bezieht, nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. In diesen Fällen ist aus Gründen der Verhältnismäßigkeit eine einschränkende, das Mindestlohngesetz nicht umfassende Auslegung geboten.
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