VM § 2 Abs. 8; KV-übergreifende Berufsausübungs-RL § 6 Abs. 2; SGB V § 87a Abs. 3 S. 1; SGB V § 85 Abs. 1; SGB V § 87b Abs. 3 S. 2 Nr. 2; SGB V § 75 Abs. 7; SGB V § 75 Abs. 7a;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KA 109/12
VertragsarztrechtNeubescheidung einer HonorarabrechnungRegelleistungsvolumina und qualifikationsgebundene ZusatzvoluminaTrennung von Zuweisung und Abrechnung nach BezirkenÜberbezirkliche Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung
LSG Hamburg, Urteil vom 01.06.2016 - Aktenzeichen L 5 KA 10/15
DRsp Nr. 2017/9404
VertragsarztrechtNeubescheidung einer HonorarabrechnungRegelleistungsvolumina und qualifikationsgebundene ZusatzvoluminaTrennung von Zuweisung und Abrechnung nach BezirkenÜberbezirkliche Durchführung der vertragsärztlichen Versorgung
1. § 6 der KV-übergreifende Berufsausübungs-Richtlinie liegt der Rechtsgedanke einer Trennung von Zuweisung und Abrechnung nach Bezirken zugrunde.2. Ausgangspunkt der Auslegung ist der (insbesondere um § 87a Abs. 3 Satz 1 SGB V ergänzte) Grundsatz des § 85 Abs. 1SGB V, wonach die Krankenkasse nach Maßgabe der Gesamtverträge an die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung mit befreiender Wirkung eine Gesamtvergütung für die gesamte vertragsärztliche Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen entrichtet.3. Die Gesamtvergütung bestimmt somit das Ausgabenvolumen, und eine Vergütung von Leistungen außerhalb der Gesamtvergütung bedarf einer besonderen gesetzlichen Ermächtigung.
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